Landratsamt verzichtet auf Gegendarstellung
AfD bleibt bei Schwarzbau-Vorwurf zur Leichbauhalle in Arlen

Die Leichtbauhalle für Geflüchtete auf dem Reitplatz in der Arlener Talwiese, hier als Hintergrund eine Fußballspiels des FC Rielasingen-Arlen. | Foto: of/ Archiv
  • Die Leichtbauhalle für Geflüchtete auf dem Reitplatz in der Arlener Talwiese, hier als Hintergrund eine Fußballspiels des FC Rielasingen-Arlen.
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Suttgart/ Rielasingen-Worblingen/ Konstanz. Nach mehrmaligen auch öffentlich kommunizierten Nachfragen des Landtagsabgeordneten Bernhard Eisenhut (AfD) teilte die Landesregierung ihm laut einer Mitteilung seines Wahlkreisbüros nun mit, dass es sich hinsichtlich der Leichtbauhalle in Rielasingen zumindest zeitweise um einen "Schwarzbau" gehandelt habe, insofern die Baugenehmigung verspätet erteilt wurde.

Da mit der Errichtung schon im Januar begonnen, eine Baugenehmigung aber erst im August erteilt worden sei, sei dies, wenigstens zeitweise, der Fall gewesen, so Eisenhut in einer diese Woche publizierten Medienmitteilung. „Für diesen Zeitraum hätte die Baurechtsbehörde dann nach pflichtgemäßem Ermessen die Leichtbauhalle als Schwarzbau ohne Baugenehmigung geduldet.", zitiert er Justizministerin Marion Gentges (CDU) aus der Landtagsdrucksache 17/5629, die den von der AfD monierten Fall hier aufgegriffen hatte.

Für die ersten sechs Monate berufe sich die Landesregierung noch auf die vermeintliche Möglichkeit, die Halle als fliegenden Bau ohne Baugenehmigung zu deklarieren. Dem widerspricht Eisenhut: „Bei einer Aufstellung von mehr als sechs Monaten, ist von einer baulichen Anlage auszugehen, die einer Baugenehmigung bedarf. Genau das war ja von Anfang an beabsichtigt. Dass die Landesregierung davon ausgehen will, dass eine Genehmigung erst nach sechs Monaten notwendig sei, widerspricht dem Sinn der Verordnung.“

Was aber für ihn nun feststehe, sei, dass es sich um einen Schwarzbau handelte, so der Abgeordnete: „Es gab hier ganz einfach mal wieder eine Sonderbehandlung, weil es um angebliche Flüchtlinge geht. Jeder andere hätte seinen Bau direkt wieder abreißen dürfen. So geht das in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht. Regeln gelten für alle oder keinen", so Eisenhut.

Landratsamt: Ministerium hat nicht beanstandet

Das Landratsamt teilte auf Anfrage mit, dass es auf eine Gegendarstellung in der Sache verzichten wolle, da das Ministerium für Justiz und Migration die Rechtslage in der Landtagsdrucksache hier treffen dargestellt habe. Vermerkt wird aber: "Die Leichtbauhalle wurde für einen Zeitraum von sechs Monaten baurechtlich verfahrensfrei errichtet und betrieben und deren befristeter Fortbestand anschließend im Rahmen eines ordnungsgemäß durchgeführten Bauantragsverfahrens genehmigt. Auch die sehr kurze Duldungsphase, die den Zeitraum zwischen dem Ende der 6-monatigen Verfahrensfreiheit des fliegenden Baus und der Erteilung der Baugenehmigung der Leichtbauhalle umfasst, war nach den Ausführungen des Ministeriums nicht zu beanstanden."

Quellen: Landtagsbüro Bernhard Eisenhut, Steffen Jahnke; Pressestelle Landratsamt Konstanz

Autor:

Redaktion aus Singen

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