Explosiver Fund beim Zollübergang
Konstanzer bestellt über 100 tschechische Böller mit der Post
- Die Böller kamen über die Post. Das ist nicht erlaubt. Die gefährlichen Produkte dürfen nur unter besonderen Vorschriften versendet werden.
- Foto: Hauptzollamt Singen
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Singen. Postpaket mit über 100 Böller und einer Nettoexplosivstoffmasse von insgesamt über 1,1 Kilogramm vom ZOLL sichergestellt.
109 Feuerwerkskörper mit 1,125 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse stellten Kontrollbeamte des Hauptzollamts Singen Ende Juli bei der Kontrolle eines Postpakets sicher. Ein 42-jähriger Schweizer hatte sich die Böller per Post aus Tschechien nach Konstanz schicken lassen.
Pyrotechnische Artikel werden im Sprengstoffrecht ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien aufsteigend von F1 bis F4 eingeteilt. Alle Artikel in dem Postpaket waren der Kategorie F4 und somit der höchsten Gefahrenklasse für pyrotechnische Artikel zuzuordnen.
Als Gefahrgut sind Feuerwerkskörper vom normalen Post- oder Kurierversand ausgeschlossen. Ihr Versand unterliegt speziellen Versand- und Transportvorschriften des Gefahrgutrechts. "Gesichert waren die Böller im Paket lediglich durch in die Zwischenräume gestopftes Papier," erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen die Transportumstände. "Bei einer Explosion während des Transports besteht Lebensgefahr für alle Personen, die sich in der Nähe des Pakets aufhalten."
Gegen den Züricher wurde ein Strafverfahren, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Das Strafmaß sieht, beginnend mit einer Geldbuße, auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und bis zum Ende des Verfahrens einer Fachfirma zur Lagerung übergeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Feuerwerkskörper, für den Mann kostenpflichtig, fachmännisch entsorgt.
Autor:Presseinfo aus Singen |