Auch Camper rücken in Steißlingen an
Gemeinde bekräftigt Winter-Badeverbot

Die Gemeinde Steißlingen hat das winterliche Badeverbot am Landesteg nun nochmals ausdrücklich markiert. | Foto: Gemeinde Steißlingen
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Steißlingen. Die Gemeinde Steißlingen weist in einer Mitteilung noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Baden im Freibad am Steißlinger See im Winter verboten ist. Darüber hinaus ist das Betreten des Seeuferbereiches, das Lagern, Zelten oder Nächtigen innerhalb des Seeuferbereiches und das freie Herumlaufenlassen von Hunden grundsätzlich verboten. Der Seeuferbereich umfasst laut der Mitteilung 10 Meter landeinwärts ab der Uferlinie.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden könne, wird gewarnt. Der Polizeiposten Steißlingen sei angehalten, auch in diesem Jahr wieder verstärkt Kontrollen durchzuführen. Im vergangenen Jahr wurden bereits etliche Verstöße zur Anzeige gebracht.

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Presseinfo aus Singen

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