Urteil im Prozess gegen Marcel K.
13 Jahre Haft wegen Totschlags

Im Landgericht Konstanz wurde am Montag Nachmittag das Urteil im Prozess um den Tötungsdelikt in Stockach bekannt gegeben. | Foto: Ute Mucha
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Konstanz / Stockach. Zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags wurde Marcel K. aus Stockach  am Montagnachmittag im Landgericht Konstanz verurteilt. Der 22-Jährigen hatte am 13. Januar dieses Jahres seine Lebensgefährtin und die Mutter seines Kindes in der gemeinsamen Wohnung in Stockach erdrosselt und sie dann über den Balkon geworfen hat. Sie wurde erst vier Tage später gefunden.

In der Urteilsbegründung zeigte der vorsitzende Richter Arno Hornstein auf, wie „undankbar und schwierig die Aufgabe für die Kammer war, über diese unerklärliche und abscheuliche Tat ein Urteil zu fällen“. Aufgrund der unklaren Sachlage könne man der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht nachkommen, die auf Mord plädiert hatte. „Für uns zählen nur Fakten, keine Spekulationen oder Wahrscheinlichkeiten“, betonte Richter Hornstein. Die Erklärung des Angeklagten zu Motiv und Hergang der Tat wie auch die Angaben der Rechtsmedizinerin seien zu vage und schwammig, um eindeutige Mordmerkmale wie Heimtücke, niedrige Beweggründe und besondere schwere Schuld klar festzustellen, erklärte der Richter und fügte an: „Wir müssen uns an das Gesetz halten und bei Mord ist die Hürde durch die Rechtsprechung hoch“.

Ganz anders sieht dies Gerhard Zahner, der die Nebenklage vertritt: „Auch wenn 13 Jahre angemessen sind, können wir die Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehen. Wir sehen Heimtücke und niedrige Beweggründe in der Ausführung der Tat als gegeben und werden ganz sicher in Revision gehen, damit der Makel des Mordes bestätigt wird“, kündigte der Rechtsanwalt nach der Urteilsverkündung an.

Richter Hornstein zeigte die Widersprüchlichkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten auf und beschrieb ihn aufgrund von übereinstimmenden Zeugenaussagen als wenig empathiefähig und emotionslos, aber nicht als gewalttätig oder übergriffig. Zwar habe es in der schwierigen On-off-Beziehung oft Streit gegeben, Marcel K. hatte Affären mit anderen Frauen, nahm Drogen, zeige aber keine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung. Einerseits gestand K. die Tat, hatte eine problematische Kindheit und keine Vorstrafen. Anderseits zeigte er keinerlei Reue, keine Worte des Bedauerns, so Richter Hornstein, was den Charakter Marcel K.s aufzeige. Auch sein Verhalten nach der Tat sei gleichgültig und emotionslos gewesen. Er hatte sich mit anderen Frauen verabredet, Drogen genommen und sich nicht an der Suche nach Sabrina P. beteiligt. All diese Faktoren sowie der unklare Tatvorgang ergaben kein eindeutiges Bild von der Sachlage, so der Richter.

„Was letztendlich der Auslöser für die Tat war, wissen wir nicht und können es nicht beweisen. Man muss davon ausgehen, dass sich der Tathergang aus einer sich zuspitzenden Situation entwickelte“, erläuterte Hornstein und deshalb bleibe es bei Totschlag. Gegen das Urteil kann Marcel K. binnen einer Woche Revision einlegen. An Marcel K. gewandt fand Arno Hornstein deutliche Worte: „Sie haben eine junge Mutter aus dem Leben gerissen, ihrem Sohn die Möglichkeit genommen, seine Mutter kennenzulernen und Sie haben der Familie des Opfers unsagbares Leid zugefügt“.

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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