10.000 Anträge in den ersten Tagen zum Landesprogramm erwartet
IHK schiebt Sonderschichten für Kleinunternehmen-Soforthilfe
Kreis Konstanz. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat für gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um durch die Corona-Pandemie verursachte Liquiditätsengpässe in den nächsten drei Monaten abzufedern. Schon ab Mitte dieser Woche können...