Staatsanwaltschaft muss 600 Gesprächsdateien auswerten
Aufklärung der E-Mail wird Monate dauern

Radolfzeller Email-Affäre | Foto: In der Email-Affäre zwischen OB Martin Staab und Bürgermeisterin Monika Laule hat die Staatsanwaltschaft 600 Gesprächsdateien auf dem beschlagnahmten Rathaus-PC gfeunden. swb-Bild: Archiv/gü
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Radolfzell. Die Email-Affäre zwischen Oberbürgermeister Martin Staab und Bürgermeisterin Monika Laule hat in der vergangenen Woche mit der Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz auf dem beschlagnahmten Rathaus-Computer 600 Gesprächsdateien gefunden hat, für reichlich Gesprächsstoff gesorgt – vor allem auf Social Media Kanälen.
Allerdings kam es dabei auch zu Missverständnissen. So wurde etwa in facebook-Community diskutiert, dass es sich bei den 600 Dateien ausschließlich um illegale Aufzeichnungen handle. Das aber ist laut Andreas Mathy, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, nicht der Fall. Auf Nachfrage des WOCHENBLATTES betonte er: »Es wurden lediglich 600 Gesprächsdateien gefunden – da sind zum Teil auch Gemeinderatsdokumente dabei. Es obliegt jetzt einer Prüfung, ob unter den Dateien eine illegal aufgenommene Gesprächsaufzeichnung ist.« Im Klartext bedeutet dies laut Pressesprecher: Die Staatsanwaltschaft wird alle 600 Dateien überprüfen und schauen, ob sich darunter eine Datei mit illegalen Mitschnitten von Gesprächen des OB‘s mit Bürgermeisterin Laule befindet. »Dies wird Monate in Anspruch nehmen«, bekräftigt Mathy. Mit einer schnellen Aufdeckung der Email-Affäre im Radolfzeller Rathaus sei deswegen nicht zu rechnen.
Ob die gesuchte Datei existiert - OB Staab streitet die Existenz weiterhin ab - und ob sie sich unter dem beschlagnahmten Material befindet, wird derzeit überprüft. »Vielleicht ist sie bei den gefundenen Dateien dabei, vielleicht aber auch nicht. Das Ergebnis wird die Überprüfung der Dateien mit sich bringen«, so Mathy weiter.
Wie das WOCHENBLATT bereits berichtete, droht Staab im Falle einer Überführung und Verurteilung ein Strafmaß, das von einer Geldstrafe bis hin zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren reichen könnte. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens gilt allerdings in Deutschland die Unschuldsvermutung.
Matthias Güntert
redaktion@wochenblatt.net

- Matthias Güntert

Autor:

Redaktion aus Singen

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