Leserbrief zum Thema Sterbehilfe
Unser Grundrecht sollte und darf nicht geschmälert werden!
Radolfzell. Heute erst habe ich wegen Abwesenheit Ihren an sich guten Beitrag im Wochenblatt vom 25. April gelesen! Der Artikel ist leider wenig hilfreich, da in Deutschland das Recht auf Suizidhilfe ein Grundrecht und - auch bei nicht tödlicher, beziehungsweise behandelbarer Krankheit legal ist, was sich mir bei der Lektüre nicht erschließt! Ich finde es beruhigend und hilfreich zu wissen, dass jeder Mensch in Deutschland, im Gegensatz zur zitierten Schweiz, legal professionelle Assistenz...