Stadtverwaltung mahnt zur Vorsicht/ CDU für Öffnung weiterer Grünflächen
Verstöße häufen sich

Alter Friedhof | Foto: Auch auf dem Alten Friedhof kam es zu Verstößen gegen die Corona-Verordnungen. swb-Bild: dh
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  • Foto: Auch auf dem Alten Friedhof kam es zu Verstößen gegen die Corona-Verordnungen. swb-Bild: dh
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Radolfzell. Bis vor kurzem wirkte Radolfzells Oberbürgermeister Martin Staab noch optimistisch, was das Verhalten der Bürger in Bezug auf die Corona-Verordnungen des Landes angeht. „Ich glaube es drängt die Menschen jetzt nach draußen. Ich spüre eine Zunahme des Publikumsverkehrs in der Stadt. Trotzdem habe ich noch immer das Gefühl, dass die Menschen mit großer Vernunft und Disziplin unterwegs sind“, bilanzierte er einige Tage nach den ersten Lockerungen. Nun teilte die Stadtverwaltung mit dass immer mehr Verstöße gegen die noch bestehenden Einschränkungen auftreten.

So viele Verstöße wie noch nie

Einige Bürger halten die Abstandsregelungen nicht mehr ein, bei Kontrollen durch die Polizei und den Gemeindevollzugsdienst gebe es immer mehr Unverständnis, heißt es in der Mitteilung aus der Pressestelle des Rathauses. Mittlerweile würden zudem vermehrt Absperrungen an öffentlichen Plätzen entfernt. Am vergangenen Wochenende wurden 25 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und zwei Strafanzeigen gestellt – das sind so viele Verstöße gegen die Corona-Verordnung wie noch nie.

„Die aktuelle Situation stellt sich positiv dar, doch erst in der kommenden Woche wird die Entwicklung der Infektionszahlen zeigen, wie sich die Lockerungen tatsächlich auswirken. Wir können nur davor warnen, die derzeit vermeintlich entspannte Lage als Freibrief für die Rückkehr in ein normales Leben zu deuten“, kommentiert Staab diese Situation. Sein Plädoyer an die Bürger ist: „Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie der Maskenpflicht ist unerlässlich, um die aktuelle Situation zu stabilisieren.“

Einhaltung wird intensiv kontrolliert

Die Polizei und der Gemeindevollzugsdienst kontrollieren intensiv, klären auf und ahnden bei Bedarf auch entsprechende Verstöße. Zuwiderhandlungen gab es im Stadtgebiet vor allem im Bereich des Seeufers und im alten Friedhof. Aber auch in den Ortsteilen seien Verstöße festgestellt worden. Zumeist werde gegen das Aufenthaltsverbot verstoßen. Das heißt, dass sich Menschen mit mehr als einer Person aufhalten, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Zudem wurden mehrfach unbefugt abgesperrte Einrichtungen und Plätze betreten, teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Landesregierung hat einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen, der empfindliche Bußgelder vorsieht. Für die bisherigen Verstöße wurde überwiegend ein Bußgeld von 500 Euro verhängt, bei vorsätzlichen oder wiederkehrenden Handlungen wurden aber bereits 1.000 Euro als Bußgeld festgesetzt. Wer ab Montag, 4. Mai an den vorgeschriebenen Orten keine Maske trägt, müsse mit 15 bis 30 Euro Bußgeld rechnen heißt es aus dem Rathaus.

CDU-Fraktion setzt auf Eigenverantwortung

Indessen meldete sich auch die CDU-Fraktion des Gemeinderats ebenfalls zu diesem Thema. Die Krisenbewältigung dürfe sich nicht allein auf Verordnungen, Verbote und einzelne Hilfen beschränken, heißt es in der Mitteilung. „Sicherheitsregeln ja, aber Einschränkungen müssen immer wieder hinterfragt werden“ betont die Fraktion. Die Mitglieder bemängeln etwa, dass Grünflächen wie der alte Friedhof oder der Stadtgarten verschlossen bleiben, weil es „wenige“ gebe, die sich nicht an die Regeln halten. „Würde nicht die Verpflichtung auf Abstand und ein Versammlungsverbot, bzw. nächtliches Sperren genügen?“, fragen sie.

Die aktuelle Rechtsverordnung der Landesregierung ist im Internet zu finden:

www.baden-wuerttemberg.de/coronavirus

Die Stadt Radolfzell hat die Maskenpflicht in einer Allgemeinverfügung konkretisiert. Die spezifischen Regelungen für Radolfzell sind unter www.radolfzell.de/coronavirus abrufbar.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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