Übersicht durch Abgeordnetenwatch und SPIEGEL
Keine Nebeneinkünfte bei Abgeordneten der Region

Die interaktive Grafik auf der Internetseite abgeordnetenwatch.de wurde zum Stichtag 31.03.2023 erstellt. Sie soll die meldepflichtigen Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten pro Wahlkreis ersichtlich machen. Die Abgeordneten aus Konstanz haben demnach keine weiteren Einkünfte. | Foto: Screenshot: abgeordnetenwatch.de
  • Die interaktive Grafik auf der Internetseite abgeordnetenwatch.de wurde zum Stichtag 31.03.2023 erstellt. Sie soll die meldepflichtigen Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten pro Wahlkreis ersichtlich machen. Die Abgeordneten aus Konstanz haben demnach keine weiteren Einkünfte.
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Landkreis Konstanz. Zahlreiche Skandale um Maskendeals oder wirtschaftliche Verstrickungen haben längst den Eindruck gefestigt, dass viele Politiker nicht ausschließlich an ihrer parlamentarischen Tätigkeit verdienen. Um in derartige Fragen mehr Licht zu bringen, wurde zum Beginn der aktuellen Legislaturperiode, genauer seit dem 19. Oktober 2021, die Auskunftspflicht zu Nebentätigkeiten und Einkünften verschärft. Die aktuellen Ergebnisse zu diesen Offenlegungen haben die Internetplattform abgeordnetenwatch.de und das Nachrichtenmagazin SPIEGEL zusammen ausgewertet und wurden unter anderem in einer interaktiven Karte anschaulich gemacht.

Seitzl, Jurisch und Jung ohne Nebeneinkünfte

Aus dieser Karte geht beispielsweise hervor, dass die Mitglieder des Bundestages aus dem Landkreis Konstanz, Dr. Lina Seitzl von der SPD, Dr. Ann-Veruschka Jurisch von der FDP und Andreas Jung von der CDU in der aktuellen Legislaturperiode keine meldepflichtigen Einkünfte beziehen. Das bestätigt der Blick auf die Abgeordnetenprofile auf der Internetseite des Bundestags. Dort werden bei den Abgeordneten Ämter und Funktionen bei Unternehmen, Vereinen und Verbänden aufgezählt. Andreas Jung ist dabei laut den Profilangaben im Moment der Einzige unter den dreien, der neben dem Mandat im Bundestag einer entgeltlichen Tätigkeit, konkret als Rechtsanwalt in einer Kanzlei, nachgeht.

Das schließt nicht aus, dass Jung hieran finanziell verdient. Denn meldepflichtig sind Einkünfte erst ab einer Grenze von 1.000 Euro monatlich oder aber 3.000 Euro pro Jahr (entspricht etwa jeweils 250 Euro in zwölf Monaten). Das weitere Einkommen Jungs liegt also unter diesen Grenzwerten. Diese und ähnliche Nebentätigkeiten sind zulässig, das politische Mandat solle jedoch für das Mitglied des Bundestags nach wie vor im Mittelpunkt stehen, so der Deutsche Bundestag auf der eigenen Webseite hierzu. Die "Abgeordnetenentschädigung" liegt derzeit zudem bei 10.323,29 Euro monatlich.

Auch bei den Abgeordneten der umliegenden Wahlkreise - Waldshut, Schwarzwald-Baar, Rottweil-Tuttlingen, Zollernalb-Sigmaringen und dem Bodenseekreis - scheinen laut der Grafik keine zu meldenden Einkünfte vorzuliegen.


Was muss gemeldet werden?


Unter die zu meldenden Beträge fallen unter anderem Verdienste aus weiteren Beschäftigungen, egal ob freiberuflich, angestellt oder selbständig. Benannt werden müssen beispielsweise Posten in Unternehmen und für Freiberufler meist ihre Geschäftspartner. Auch Einnahmen aus Buchveröffentlichungen und Vorträgen müssen ab der genannten Grenze beziffert werden. Alle Nebeneinkünfte werden als Beträge in Euro und Cent, nicht wie zuvor gesammelt in Verdienststufen, angegeben.
Gleiches gilt für Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen, wobei die Angabe von Beteiligungen an sich zudem seit der Änderung ab fünf Prozent Anteil, statt zuvor ab 25, verpflichtend ist. Die Offenlegung von sogenannten "Aktienoptionen", also vereinfacht gesagt anstehende oder angebotene Aktiengeschäften, ist jetzt Pflicht. 

Durch die vielfältigen Ursprünge seien die Beträge pro Abgeordnetem auch nur eingeschränkt vergleichbar, stellt abgeordnetenwatch.de fest, da es sich eben "um Einkünfte, Gewinn vor Steuern, Gewinnbeteiligungen, Umsätze oder andere Angaben handeln" könne. Was von den Beträgen übrig bleibt, gestaltet sich unterschiedlich, etwa durch noch abgehende Kosten bei genannten Umsätzen.

Insgesamt beziffert die Internetplattform die gemeldeten Einkünfte aller Abgeordneter auf etwa 24,8 Millionen Euro. In dem entsprechenden Artikel werden auch die "Topverdiener" aufgezählt, von denen vier Personen über eine Millionen Euro zusätzlich angaben und über 30 Abgeordnete Beträge von über 100.000 Euro meldeten.
Weiter berichtet ageordnetenwatch.de über die Auswertung: "Demnach beziehen fast vier von zehn Abgeordneten Nebeneinkünfte, in der FDP- und der Unionsfraktion sind es sogar mehr als die Hälfte." Auch unter SPD und Grünen seien die Anteile seit der letzten Wahlperiode allerdings ebenfalls gestiegen.

Autor:

Anja Kurz aus Engen

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