Urteil gegen Schleuser
28-Jähriger erhält eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung

Symbolbild | Foto: Archiv

Singen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz und die Bundespolizeiinspektion Konstanz ermittelten seit Oktober 2022 gemeinsam gegen einen deutschen Staatsangehörigen wegen Einschleusens von minderjährigen Ausländern. Nun hat das Amtsgericht Singen ein Urteil gefällt.

Ursprung des Verfahrens war eine Fahrzeugkontrolle am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH) im Oktober 2022. Der zum Tatzeitpunkt 28-jährige Mann hatte versucht, unentdeckt mit zwei minderjährigen afghanischen Staatsangehörigen über die deutsch-schweizerische Grenze nach Deutschland einzureisen.

Die beiden jugendlichen Mitfahrer im Alter von 15 und 16 Jahren verfügten zum Zeitpunkt der Feststellung über keine für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland notwendigen Dokumente. Die Ermittlungen führten schließlich zu dem Schluss, dass der 28-Jährige, die beiden Jugendlichen gezielt in das Bundesgebiet einschleuste.

Am 19. Dezember 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Singen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das zur Tatzeit mitgeführte Bargeld in Höhe von 1.900 Euro konnte als Schleuserlohn identifiziert werden. Das Amtsgericht Singen entschied, die Summe einzuziehen.

Quelle: Staatsanwaltschaft und Bundespolizeiinspektion Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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