Auf die heftigen Zwischenfälle nun reagiert
Innenstadtverbot für 27 mutmaßliche Randalierer verhängt

Singen. Aufgrund mehrerer gewaltsamer Vorfälle mit drei syrischen Familien im Stadtgebiet in den vergangenen Jahren hat die Stadt Singen nun gegen 27 ihr bekannte Personen ein Aufenthaltsverbot nach § 30 Absatz 2 Polizeigesetz und ein Waffenverbot nach § 41 Absatz 1 Waffengesetz ausgesprochen, wie sie über ihre Pressestelle bekannt gab.
Das Verbot gelte bis 28. Juli - also bis zu den Schul-Sommerferien - für große Teile der Innenstadt in der Zeit von Montag bis Samstag jeweils zwischen 13 und 21 Uhr. Das Aufenthaltsverbot sei den betreffenden Personen durch die Bereitschaftspolizei persönlich ausgehändigt worden, so wie weitere Information.

Für den Fall der Missachtung des Aufenthaltsverbots müssten diese Personen damit rechnen, in Gewahrsam genommen zu werden. Zudem werde eine Verwaltungsgebühr fällig. In begründeten Ausnahmen, wie beispielsweise für einen Arztbesuch, ist das Betreten nur nach Gestattung durch die Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Singen erlaubt.

Zu dieser strikten Maßnahme des Aufenthaltsverbots haben man aus Sicht der Stadt greifen müssen, da andere präventiv polizeiliche Maßnahmen gegenüber den Großfamilien bislang erfolglos geblieben waren und auch zukünftig wenig Erfolgs versprächen. „Das Aufenthaltsverbot dient dem legitimen Zweck, diese Leute von weiteren Straftaten, insbesondere der Rohheitsdelikte, abzuhalten“, heißt es in der Verfügung.

„Wir hoffen, mit dieser Maßnahme, den jungen Männern und Jugendlichen sowie ihren Familien deutlich aufzuzeigen, dass wir in Singen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um weitere Vorfälle zu unterbinden“, betont Oberbürgermeister Bernd Häusler. Für ihren Einsatz und den verstärkten Kontrollen in der Innenstadt dankt der OB der Bereitschaftspolizei sowie dem Kommunalen Ordnungsdienst, die deswegen auch in der Innenstadt sichtbar präsent sind.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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