Neuer Bebauungsplan im Ausschuss vorgestellt
Die "Neue Mitte Friedingen" nimmt weiter Formen an

Der rot-markierte Bereich kennzeichnet den neuen Bebauuungsplan "Neue Mitte Friedingen", worin unter anderem ein neues Feuerwehrgebäude sowie eine Kindertagespflege und ein Jugendtreff entstehen sollen. Zur vollen Ansicht des Plans gelangt man mit Klick auf das Bild. | Foto: Fachbereich Bauen Stadt Singen
  • Der rot-markierte Bereich kennzeichnet den neuen Bebauuungsplan "Neue Mitte Friedingen", worin unter anderem ein neues Feuerwehrgebäude sowie eine Kindertagespflege und ein Jugendtreff entstehen sollen. Zur vollen Ansicht des Plans gelangt man mit Klick auf das Bild.
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Singen. Die Entwicklung des Singener Stadtteils Friedingen soll weiter vorangetrieben werden. Hierzu stellte Stadtplaner Florian Kohlmann am 17. April im Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt den aktuellen Vorentwurf zum Bebauungsplan "Neue Mitte Friedingen" vor.

Das etwa 3,1 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand in direkter Nachbarschaft zum historischen Ortskern sowie nordwestlich der Hausener Straße. Im Südosten grenzt der räumliche Geltungsbereich an den seit dem 30. Oktober 1968 rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Kehlhofbreite II". Die Gustav-Graf-Straße soll der Sitzungsvorlage zufolge teilweise neu überplant werden, alle weiteren Flurstücke im Plangebiet sind bisher nicht überplant.

Im Gegensatz zum letzten Entwurf vom 12. Juli 2023 wurde der darin enthaltene Geltungsbereich nun nochmals geändert. "Hierbei haben wir im Osten des Planungsgebiets den Bereich um das alte Feuerwehrgebäude und der Ortsverwaltung herausgenommen, da entsprechend des Bebauungsplans 'Kehlhofbreite II' hier weiterhin eine Beurteilung von Bauvorhaben erfolgen soll", so Kohlmann. Darüber hinaus konnte die Stadt Singen das Planungsgebiet durch den Erwerb zweier Flurstücke im Nordwesten erweitern. "Diese Flächen können zur Sicherung weiterer Gemeinbedarfsnutzungen, zur Herstellung des Parkplatzes und zur Festsetzung des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichs innerhalb des Plangebietes genutzt werden." Zudem habe der Wunsch des Ortschaftsrates nach dem Gehweg im Norden des räumlichen Geltungsbereichs zu einer weiteren Änderung des Plangebietes im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss im Juli 2023 geführt.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens sei es laut Sitzungsvorlage, die städtebauliche Ordnung entlang der Hausener Straße als zentrale Achse für öffentliche Einrichtungen langfristig zu sichern. "Hierdurch soll in Friedingen auch in Zukunft eine gute Wohnqualität sichergestellt werden können", bekräftigte Kohlmann.

Das alte Feuerwehrgebäude, welches nicht mehr den technischen Anforderungen entspricht, soll durch den geplanten, rund 800 Quadratmeter großen Neubau im Kreuzungsbereich der Hausener Straße und der Gustav-Graf-Straße entstehen. "In diesem Zusammenhang soll auch ein öffentlicher Dorfplatz errichtet werden", berichtete Florian Kohlmann. Der vom Ortschaftsrat gewünschte Gehweg sei dem Stadtplaner zufolge auf der südlichen Fahrbahnseite eingeplant. Um auf die Feldwege zu gelangen, muss hierfür die Hausener Straße überquert werden. "Hierzu muss ein sicherer Überweg eingeplant werden", merkte Gemeinderat Walafried Schrott an. Dem stimmte auch Oberbürgermeister Bernd Häusler auf Nachfrage von Gemeinderätin Karin Leyher-Schröpfer zu, die sich nach der Betroffenheit der anliegenden Solidarischen Landwirtschaft "SoLaWi" erkundete. "Hierfür den Grünschutz abzuholzen, würde keinen Sinn ergeben", so der Rathauschef.
Insgesamt erhöht sich der Geltungsbereich um etwa 789 Quadratmetern auf rund 31.600 Quadratmeter. Hierin enthalten sind neben dem geplanten Gehweg auch rund 661 Quadratmeter Grünfläche, worin ortsbildprägende Linden als Abgrenzung zum Sportplatz dienen sollen und die im Norden liegenden Regenrückhaltebecken weiter bewirtschaftet werden könnten. Im Nordwesten des Plangebiets sind zudem insgesamt 31 öffentliche Parkplätze geplant. Hierfür wünscht Gemeinderat Klaus Niederberger aufgrund der hohen Kapazitäten der anliegenden Schlosshalle mehr Stellplätze. "Wir werden dies mithilfe von Bildern des naheliegenden Schotterplatzes überprüfen", entgegnete Bernd Häusler.
Den Zeitplan betreffend möchte Stadtplaner Florian Kohlmann zügig vorankommen, so soll Mitte Mai bis Juni 2024 eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden, ehe man im zweiten Halbjahr der Beschluss zum Bebauungsplanentwurf und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen soll. "Der Satzungsbeschluss ist für Ende 2024 geplant." Nachdem der Vorentwurf vom Ausschuss genehmigt wurde, soll nun in der kommenden Gemeinderatssitzung am 23. April weiter darüber entschieden werden.

Autor:

Philipp Findling aus Singen

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