Verfahren in Eigenverwaltung soll zu Neubeginn verhelfen/ Keine Änderung für Mieter
GVV muss Insolvenzverfahren eröffnen

Foto: Der Gang ins Insolvenzverfahren soll der Singener Städtischen Baugesellschaft GVV Chancen auf einen Neubeginn eröffnen. swb-Bild: of/Archiv
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Singen (of/swb). Die GVV Städtische Wohnbaugesellschaft Singen mbH hat am heutigen Montag beim Amtsgericht Singen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Grund für diesen Schritt war fehlende Liquidität, um ausstehende Forderungen zu begleichen, so eine akutelle Pressemitteilung. Mit dem Verfahren will GVV-Geschäftsführer Frank Bonath zusammen mit den Gläubigern nun auf diesem Weg die Wohnbaugesellschaft sanieren und einen Neustart ermöglichen. „In jedem Fall geht es darum, die GVV zu erhalten und den weiteren Fortbestand zu sichern. Wir sind sehr zuversichtlich, dass uns dies gelingt“, so Bonath. Am Dienstag sollen in einer Medienkonferenz weitere Details erläutert werden.

Die Sanierung in Eigenverwaltung ist ein neues rechtliches Instrument, bei dem die Unternehmensführung weiter agieren kann. Das Verfahren wird von einem vom Amtsgericht bestellten Sachwalter beaufsichtigt.

»Der GVV stehen derzeit nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, um offene Rechnungen und finanzielle Forderungen zu begleichen. Im Nachtragshaushalt 2014 hat die Stadt Singen zusätzliche Mittel für die Sanierung der GVV eingestellt. Diese haben aber nicht ausgereicht, um die Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden«, wurde am Montag vorab bekannt gegeben. Erst vor zwei Wochen war im Singener Gemeinderat die Prüfung für die Bilanz 2013 vorgestellt worden. Auch die Prüfer hatten von der weiterhin bestehenden Gefahr einer Insolvenz gewarnt.

Die Geschäftsführung will laut der Medienmitteilung nun zusammen mit der Stadt Singen, den Gläubigern und Banken die Sanierung fortsetzen, um das Unternehmen zukunftsfähig und nachhaltig neu aufzustellen. Das Zukunftskonzept umfasse wie bisher unter anderem eine Neuordnung der Bankkredite, eine interne Umorganisation sowie den Verkauf ausgewählter Immobilien, insbesondere im gewerblichen Bereich. Künftig will sich die GVV ganz auf die Verwaltung von Wohnungen konzentrieren, wie schon im Sanierungskonzept umrissen. Die Eigenverwaltung biete nun einen gerichtlichen Rahmen, um diesen Plan umzusetzen.

Für die Mieter in den Wohnungen und Geschäftsräumen der GVV ändert sich zunächst nichts. Interims-Geschäftsführer Frank Bonath: „Wir bleiben der Vermieter und planen keine Veränderungen. Als städtische Wohnbaugesellschaft haben wir eine besondere Verantwortung für unsere Mieter und für die Bürger der Stadt Singen. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst.“

Bernd Häusler, Oberbürgermeister und Vorsitzender des Aufsichtsrats der GVV, erklärte am Montag: „Die Insolvenz der GVV ist Folge von gleich mehreren unternehmerischen Fehlentscheidungen und unangemessener Risikofreudigkeit in der Vergangenheit. Sofort nach meinem Amtsantritt vor einem Jahr habe ich untersuchen lassen, in welcher Situation sich die GVV befindet. Was wir dann gefunden haben, war erschreckend. Am Ende hat die finanzielle Last das Unternehmen erdrückt. Ich sehe das gerichtliche Sanierungsverfahren aber auch als einen Neubeginn für die GVV. Gemeinsam mit unseren Gläubigern werden wir uns an einen runden Tisch setzen, um eine langfristig tragfähige Lösung zu finden. Für die Stadt Singen ist es ein großes Anliegen, die GVV nachhaltig zu sanieren!“

Geschäftsführer Frank Bonath informierte die 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Montagnachmittag während einer Betriebsversammlung über das neue Vorgehen.

Für die rechtliche Begleitung des Sanierungsprozesses ist die Kanzlei Schultze & Braun in Stuttgart verantwortlich. Der Sachwalter Dr. Wolfgang Bilgery von der Kanzlei Grub Brugger in Stuttgart beaufsichtigt die Eigenverwaltung.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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