Ermittlungen wegen Volksverhetzung
Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen Bernhard Eisenhut ein

Bernhard Eisenhut bei einer Veranstaltung in Radolfzell in 2024. | Foto: Archiv/Fiedler
  • Bernhard Eisenhut bei einer Veranstaltung in Radolfzell in 2024.
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Singen/Karlsruhe. Hat sich der Landtagsabgeordnete Bernhard Eisenhut der Volksverhetzung schuldig gemacht? Wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, hat sich die Staatsanwaltschaft Karlsruhe entschlossen, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den AfD- Abgeordneten aus Singen einzuleiten.

Hintergrund seien demnach Äußerungen, die Eisenhut Ende Oktober bei einer Veranstaltung in Karlsruhe gemacht haben soll. In Bezug auf Ausländer soll er gesagt haben: „Die tollen Fachkräfte, die wir jetzt hier haben, das wird wohl nichts. Das sind ja eigentlich nur Fachkräfte im Messerstechen und Vergewaltigen." Nach dem Bekanntwerden der Aussage leitete die Staatsanwaltschaft eine Prüfung ein, die nun in ein Ermittlungsverfahren mündete.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigte auf Anfrage, "dass durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit Datum vom 14. November 2025 förmliche Ermittlungen gegen den Beschuldigten Bernhard Eisenhut (MdL) wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung eingeleitet worden sind." Hintergrund seien Medienberichte zu den genannten mutmaßlichen Äußerungen, die sich auf Ausländer beziehen sollen. Weitere Auskünfte über das weitere Verfahren und bis wann Ergebnisse und eine Entscheidung über eine Anklage vorliegen, könnten zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht erteilt werden. "Die Ermittlungen dauern an."

Bernhard Eisenhut äußerte sich auch Nachfrage wie folgt: "Bisher wurde mir durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit Schreiben vom 27. Oktober 2025 lediglich mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, ein Ermittlungsverfahren gegen mich einzuleiten." Mehr Informationen habe er seither nicht erhalten.

Bernhard Eisenhut kandidiert für den Wahlkreis Singen-Hegau als Direktkandidat der AfD bei der Landtagswahl 2026. Auf der Landesliste steht er auf dem siebten Platz.

Bis zu einem rechtskräftigen Gerichtsurteil gilt die Unschuldsvermutung.

Autor:

Tobias Lange aus Singen

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