Stadtverwaltung und Polizei kündigen drastische Maßnahmen über Ostern an
Tuning-Treffen auch dieses Jahr wieder untersagt

Tuningtreffen | Foto: Erneut wurde um den »Carfreitag« eine Verordnung zur Untersagung von Tuningtreffen in Singen erlassen. swb-Bild: of
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  • Foto: Erneut wurde um den »Carfreitag« eine Verordnung zur Untersagung von Tuningtreffen in Singen erlassen. swb-Bild: of
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Singen. Wie bereits in den letzten Jahren untersagt die Stadt Singen an den Tagen zwischen Gründonnerstag und Ostern wieder jedwede Treffen der Autotuningszene im gesamten Stadtgebiet, wie die Medienstelle am Dienstag informierte.

Mit einer Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes hat Oberbürgermeister Bernd Häusler dies nun auch wieder offiziell gemacht. Demnach dürfen zwischen dem 1. April (0.00 Uhr) und dem 5. April (24 Uhr) weder auf öffentlichen noch privaten Flächen Treffen der Tuningszene stattfinden.

Zur Autotuning-Szene gehören nach der Verfügung Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art, heißt es in der Verfügung, zudem.

Wer gegen die Allgemeinverfügung in dieser Zeit verstößt, der wird mit einem Zwangsgeld von 150 Euro belegt, kündigt der Singener OB an. Polizei wie Vertreter des Ordnunsamt werden präsent sein um die Lage zu kontrollieren.

Wer danach nicht innerhalb von 20 Minuten dieser Verfügung Folge leiste, und damit das Treffen beende, dem werde das Fahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt, wurde nun unmissverständlich deutlich gemachet. Dazu komme noch ein Bußgeld von 350 Euro zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung.

Die Herausgabe der beschlagnahmten Autos werde frühestens ab dem Dienstag nach Ostern erfolgen, wurde weiter am Dienstag angekündigt. Voraussetzung für die Herausgabe sei freilich, dass das Auto in technischer Hinsicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfe, als nicht in unzulässiger Weise »getunt« wurde. Wer Tuningteile ohne gültige Zulassung angebracht hat, der werde schlechte Karten haben, sein Auto auf den eigenen vier Rädern wieder nach Hause fahren zu dürfen, so die Ankündigung.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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