Lesermeinung zum Gebäudeenergiegesetz
Erinnerungen an die Vergangenheit

Foto: Symbolbild

Singen. Zu unserer Berichterstattung zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) schrieb eine Leserin folgenden Leserbrief:

Wenn ich über das neue Gebäudeenergiegesetz nachdenke, so fühle ich mich an meine Kindheit erinnert und mich beschleicht ein mulmiges Gefühl. Schon einmal wurde – auf ein kleines Gebiet begrenzt – die “Art des Heizens” vorgeschrieben: Das Haus, das meine Eltern 1972 im Bruderhofgebiet gebaut hatten, und welches in der ersten Reihe nach den Schrebergärten stand – als eines von drei Häusern, mehr gab es damals im gesamten Gebiet noch nicht – durfte keinen Schornstein auf dem Dach haben.

Lange Jahre galt im Bruderhofgebiet: Die Optik des Neubaugebietes sollte durch Kamine und Schornsteine nicht “verschandelt” werden. Also mussten in allen Häusern Nachtspeicheröfen eingebaut werden. Irgendwann... vielleicht so zehn, fünfzehn Jahre später wurde diese Regelung aufgeweicht, und auch Öl- und Gasheizungen waren erlaubt.

Anfang der 90er Jahre wurde meinen Eltern das Heizen mit Strom zu teuer. Sie bauten eine Gasheizung ein. Ich schätze mal: Der Einbau der neuen Heizung und die aufwändige und kostenintensive Entsorgung der asbesthaltigen Nachtspeicheröfen ging voll zulasten meiner Eltern. Staatliche Hilfen gab es damals nicht.

Dagmar Fandrousi, Singen

Leserbriefe müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.

Autor:

Redaktion aus Singen

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