Letzte Wiederwahl auf der Jahreshauptversammlung
Bernhard Hertrich geht in seine letzte Amtszeit bei Haus & Grund
- Einstimmig wurde die Vorstandschaft entlastet und erneut für drei Jahre im Amt bestätigt.
- Foto: Claudia Kipker-Preyß
- hochgeladen von Philipp Findling
Singen/Hegau. Anlässlich der kürzlich abgehaltenen Jahreshauptversammlung bestätigten die Mitglieder des Singener Haus- und Grundeigentümervereins den gesamten bisherigen Vorstand einstimmig auch für die nächsten drei Jahre im Amt. Dabei stellte sich der erste Vorsitzende Bernhard Hertrich zum letzten Mal zur Wahl.
„Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen in mich, meine Vorstandskollegen und den Beirat“, sagte Hertrich. Der Geschäftsführer von Haus & Grund, der Rechtsanwalt Florian Zimmermann, bedankte sich beim gesamten Vorstand, explizit aber bei Bernhard Hertrich für den langjährigen ehrenamtlichen Einsatz für den Verein und seine Mitglieder. „Das sind viele Stunden Engagement, öffentliche Auftritte oder auch politische Diskussionen, um sich für die Haus- und Wohnungseigentümer einzusetzen“, so Zimmermann.
Er erinnerte daran, dass Haus & Grund die eher kleinen, privaten Eigentümer vertrete. Aktuell vertritt der Singener Verein 2372 Mitglieder und ist damit der größte Singener Verein. „Ich wehre mich dagegen, wenn Vermieten nur als gieriges Geschäft hingestellt werde. Unsere Mitglieder haben sich das private Eigentum hart erarbeitet, zumeist als Alterssicherung.“ Er wünsche sich eine gerechtere Sicht auf die Interessen der Vermieter.
Thomas Mügge, Fachbereichsleiter Bauen und als Vertreter der Stadt Singen anwesend, würdigte die Leistung des Vereins: „Angesichts des historischen Tiefstands im Wohnungsbau ist uns bewusst, was Sie mit dem Mietangebot leisten.“ Florian Zimmermann informierte die Mitglieder über die geplante Mietrechtsreform und beklagte, dass diese Reform überwiegend zu Lasten der Vermieter gehen werde, etwa weil diese die Hauptlast des Inflationsrisikos tragen würden. Außerdem sei geplant, dass eine Mietnachzahlung von säumigen Mietern bei fristlosen wie bei ordentlichen Kündigungen die Kündigung aufhebe. Er könnte die Pläne nachvollziehen, wenn die Mieter außer der Mietnachzahlung auch beispielsweise Verzugskosten und juristische Aufwendungen übernehmen müssten. „Die bleiben aber im Wiederholungsfall immer wieder beim Vermieter hängen“, so Zimmermann.
Wahlfreiheit für Heizungsart
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Im Wesentlichen sollen Eigentümer wieder die Wahl haben, welche Art von Heizung sie künftig einbauen wollen sowohl in Bestandsgebäuden als auch in Neubauten. Es gibt keine Tauschpflicht für alte Heizungen. Sie dürfen repariert und unbegrenzt weiter betrieben werden.
Allerdings müssen sich Eigentümer auf eine schrittweise „grüne“ Beimischung von regenerativen Brennstoffen einstellen (die so genannte Bio-Energietreppe) und auf eine Erhöhung der CO2 Kosten, die überwiegend zu Lasten der Vermieter gehen werde, informierte Zimmermann. Zwecks Bürokratieabbaus entfällt die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen und die kommunale Wärmeplanung dient nur noch als Orientierungshilfe, ohne Verbote auszulösen.
Förderungen schrumpfen
Staatlich gefördert werden weiterhin nur erneuerbare Systeme (z.B. Wärmepumpen). Die Förderung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: der Grundförderung, dem so genannten Klimageschwindigkeitsbonus und dem gestaffelten Einkommensbonus. Letztere gelten aber nur für eigen genutzte Immobilien. Da außerdem die Förderungen kontinuierlich alle 6 Monate schrumpfen, empfiehlt Zimmermann sich zügig zu informieren und zu entscheiden. „Die Vermieter sind die Verlierer der Reform“, erklärt Zimmermann. „Für sie gibt es nur die Grundförderung bis zu 30 Prozent und die förderfähigen Kosten werden auf 28.000 Euro gedeckelt. Wie sich die Heizungslandschaft tatsächlich entwickle, ist nach Zimmermanns Ansicht schwer zu sagen. Einerseits werde auf wahrscheinlich steigende CO2-Preise hingewiesen, so dass ein Einbau von fossilen Heizungen nicht sinnvoll wäre. Andererseits könnte auch der Einbau einer Wärmepumpe aufgrund steigender Strompreise teuer werden.
Juristischer Streit um die Grundsteuer
Bernhard Hertrich berichtete zum aktuellen Stand im Streit um die Grundsteuer: „Ein Ärgernis ist die massive Verschiebung des Grundsteueraufkommens zu Lasten der Ein- und Zweifamilienhäuser und die überdimensionale Entlastung von Fabriken und Bürogebäuden, die nur noch 10 bi 20 Prozent der bisherigen Grundsteuer zahlen. Leider sei das in den beiden Musterverfahren, die von Haus & Grund, dem Bund der Steuerzahler und dem Siedlerbund unterstützt wurden, gar nicht thematisiert worden.
„Leider hat sich der Bundesfinanzhof in beiden Fällen gegen die Kläger gestellt und die Verfassungsmäßigkeit der Landesgrundsteuer festgestellt“, so Hertrich. Obwohl der Gutachterausschuss eine differenzierte Bewertung für den bebauten und den unbebaubaren Grundstücksteil angegeben hatte, setzte das Finanzamt jeweils für die ganze Fläche den höheren Wert an. Dagegen wehrten sich die Kläger.
Der Bundesfinanzhof bescheinigte aber in seinen Urteilen dem Steuergesetzgeber einen „weitreichenden Entscheidungsspielraum“ und „bei der Ausgestaltung des Systems könne er (der Gesetzgeber) praktischen Erwägungen Vorzug vor Ermittlungsgenauigkeit einräumen und dabei auch „beträchtliche (!) Bewertungs- und Ermittlungsunschärfen in Kauf nehmen“. Kritisch sieht Hertrich auch, dass die Verantwortung und die Kosten für ein qualifiziertes Wertgutachten als Grundlage einer Neubewertung der Grundsteuer auf den Steuerpflichtigen abgeschoben werden. Gegen beide Urteile ist mit Unterstützung der Verbände inzwischen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben worden.
Quelle: Haus & Grund Singen
Autor:Presseinfo aus Singen |