Stadt setzt auf freundliche Kampagne für Hundehalter
Gereimtes als Ermahnung

Freundliche Kampagne für Hundehalter | Foto: BU: Andrea Renner und Thomas Pöppel zeigen das neue Hinweisschild, dass mit einem gereimten Spruch Hundehalter auf ihre Pflichten hinweist. swb-Bild: Stadt Singen
  • Freundliche Kampagne für Hundehalter
  • Foto: BU: Andrea Renner und Thomas Pöppel zeigen das neue Hinweisschild, dass mit einem gereimten Spruch Hundehalter auf ihre Pflichten hinweist. swb-Bild: Stadt Singen
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Singen. Mit einer etwas anderen Kampagne will die Stadt Hundebesitzer darauf hinweisen, dass sie ihre Vierbeiner im Stadtgebiet angeleint lassen und beim Gassi führen dafür Sorge tragen, dass die Hinterlassenschaften auch ordentlich entsorgt werden. Auf Anregung des Gemeinderates ist diese neue Aktion nun gestartet worden. Thomas Pöppel von der Abteilung Sicherheit und Ordnung und seine Kollegin Andrea Renner haben sich dazu etwas Besonderes einfallen lassen. Gereimt und augenzwinkernd soll den Hundehaltern vermittelt werden, dass sie im öffentlichen Raum gewisse Pflichten haben: »Gehst Du mit dem Hund spazieren, ist er an der Lein‘ zu führen. Geht nach hinten was verloren, bist Du zum Sammeln auserkoren. Ist Dir das alles ganz egal, kostet’s Bußgeld – voll normal!«

Diesen Spruch kann man nun an verschiedenen Stellen im Stadtgartenbereich und beim Alten Friedhof in der Nordstadt lesen. »Da die Diskussionen zu diesen Themen von allen Seiten immer emotionaler geführt wurden und bei uns auch viele Beschwerden über undisziplinierte Hundehalter eingegangen sind, wollen wir mit unserer Aktion den erhobenen Zeigefinger mal sein lassen und freundlich vermitteln, dass es für die Halter gewisse Spielregeln gibt«, erläutert Thomas Pöppel den Hintergrund zu der Aktion. Insgesamt werden 17 Schilder an den Eingangsbereichen des Stadtgartens sowie rund um den Alten Friedhof angebracht.

Wer allerdings dem freundlichen Hinweis doch nicht nachkommt, für den gibt es auf dem Schild die Paragrafen der Singener Polizeiverordnung nochmals zum Nachlesen. Diese ordnet nämlich klar und unmissverständlich eine Leinpflicht im Stadtbereich an und zeigt auf, dass die Halter den Kot ihres Hundes beseitigen müssen. Der Gemeindevollzugsdienst wird die Verordnung zukünftig noch intensiver kontrollieren. »Wer seinen Hund ohne Leine im öffentlichen Raum laufen lässt, zahlt 50 Euro, bei der Nichtbeseitigung des Hundekots kostet es 25 Euro Buße«, weiß Andrea Renner.

- Graziella Verchio

Autor:

Redaktion aus Singen

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