Straßenverkehrsordnung schreibt diie teiweise Aufhebung der Benutzungspflicht auf
Weniger Radwege in Tempo 30-Zonen

Radweg Jacobi | Foto: Die neue Radfahrbeauftragte der Stadt Singen. swb-Bild: stm
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Singen. Die Nachfolgerin von Dieter Rummel als Radbeauftragte der Stadt Singen, Petra Jacobi musste bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt im Ausschuss gleich ein heikles Thema mitteilen. Aufgrund einer Änderung der Straßenverkehrsordnung muss die Benutzungspflicht der Radwege in Tempo-30-Zonen generell aufgehoben werden. Die Begründung hierfür, die Radfahrer bewegten sich auf der Fahrbahn im Sichtfeld der Kfz-Fahrer sicherer als auf einem separaten Radweg. Ausnahmen gelten, so Jacobi, bei Straßen mit einem Fahrzeugaufkommen von mehr als 800 Autos pro Stunde und bergauf.

Im Zuge dieser Regeländerung werde die Beschilderung an vielen Radwegen in der Nordstadt sowie beispielsweise in der Masurenstraße aufgehoben. Ein aufwändiger Rückbau der Wege ist jedoch nicht geplant, betonte OB Bernd Häusler. Von der weiteren Benutzung der dann nicht als mehr Radwege geltenden Flächen, rät Jacobi ab. Der Radfahrer bewege sich, sollte es zu einem Unfall kommen, dann in einer rechtlichen Grauzone. Denn außer Kindern bis zwölf Jahren sei, so der Gesetztestext, auch unsicheren Radfahrer die Benutzung weiterhin erlaubt.

Im Gespräch mit dem WOCHENBLATT erklärte Jacobi, dass sie derzeit schon an der Vorlage für Fahrradstraßen arbeite, die OB Häusler schon beim Neujahrsempfang ankündigte.

- Stefan Mohr

Autor:

Redaktion aus Singen

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