Senkungen sollen 1:1 weiter gegeben werden
Gaspreisbremse statt Gasumlage auch bei Thüga

Symbolbild Thüga Kundencenter

Singen/ Hegau. Die Bundesregierung hatte am 29. September kurzfristig die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt und stattdessen einen umfangreichen Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in Deutschland bei den Energiekosten spürbar entlastet werden sollen. Die Thüga Energie begrüßt diese Entscheidung, wie Geschäftsführer Dr. Markus Spitz erklärt: „Wir freuen uns für unsere Kundinnen und Kunden über die Entlastung. Trotz der sehr kurzfristigen Entscheidung zwei Tage vor dem geplanten Einführungstermin ist es der Thüga Energie gelungen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Erhebung der Gasumlage noch zurückzunehmen.“

Im Detail bedeutet dies, dass der Arbeitspreis der Thüga Energie nicht wie kurz zuvor angekündigt zum 1. Oktober um die Gasbeschaffungsumlage steigt. Ein Durchschnittskunde mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 kWh wird durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage um etwa 500 Euro jährlich entlastet. Um von dem Wegfall zu profitieren, müssen die Kundinnen und Kunden der Thüga Energie nicht selbst aktiv werden. Sie zahlen ab Oktober den um die weggefallene Beschaffungsumlage geminderten Preis. Der Abschlag werde automatisch gesenkt, kündigt die Thüga Energie an.  Haushalte, die bereits ihre Abrechnung erhalten hätten, bekämen nun nachträglich eine Abschlagskorrektur.

Weitere Entlastung durch Abwehrschirm beschlossen

Zusätzlich zum Stopp der Gasumlage will die Bundesregierung die Haushalte mit einem 200-Milliarden-Euro-Paket entlasten. Herzstück dieses Abwehrschirms ist eine Strom- und Gaspreisbremse. Wie genau diese ausgestaltet wird, ist jedoch noch in der Diskussion.

Zusätzlich zum Abwehrschirm wurde die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zum 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Dafür gab es jetzt auch vom Bundestag grünes Licht. Die Thüga Energie arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, die notwendigen Anpassungen umzusetzen. Kundinnen und Kunden müssen sich um nichts kümmern. Der verminderte Mehrwertsteuersatz werde automatisch in der Jahresverbrauchsrechnung berücksichtigt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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